Der Teilnehmer des Einzelseminars erscheint zur vorgegebenen Zeit.
3.
Es gibt keine Vorgespräche, der Seminarteilnehmer folgt ab Betreten des Hauses allen Vorgaben. Der Teilnehmer verliert mit Betreten des Hauses seine Rechte auf Selbstbestimmung
4.
Er wird nach Vorgabe den Seminarraum betreten und alle Kleidungsstücke und persönlichen Gegenstände abgeben.
5.
Danach wird der Seminarteilnehmer fixiert und das Verhör beginnt.
6.
Keine dauerhaften Spuren, keine Spuren im Gesicht, am Hals und den Händen, ansonsten keine Tabus.
7.
Der Seminarteilnehmer kann zu jeder Zeit das Verhör abbrechen.
8.
Umso länger der Seminarteilnehmer durchhält, desto mehr von den Seminarkosten bekommt er zurückerstattet.